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Teilnahmebedingungen

1. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt 400.- € inkl. MwSt. Darin enthalten sind 3-Tages-Eintrittspässe inklusive Welcome-Barbecue, Classic-Gala Abend (Sektempfang, Konzert und Gala-Dinner inkl. Wasser) für bis zu 2 Personen, die Classic-Gala Plakette 2023, ein Programmheft, Teilnehmergeschenke sowie die Teilnahme des genannten Fahrzeuges am Int. Concours d’Elegance. Das Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichtteilnahme und Absage seitens des Teilnehmers bis 21 Tage vor der Veranstaltung nicht erstattet.
Bei einer Zahlung nach dem 20. August 2023 oder vor Ort fällt eine zusätzliche Gebühr von 40.- EUR inkl. MwSt. an.
Bitte überweisen Sie das Nenngeld auf das Konto:

Joh. Hübner Autoconsult
IBAN: DE51 5185 0079 0027 2120 18
BIC: HELADEF1FRI
Sparkasse Oberhessen

Im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung (z.B. aufgrund von höherer Gewalt) besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung oder andere Zahlungen. Bei Veranstaltungsabsage bis 1 Monat vor dem geplanten Termin werden bereits gezahlte Nenngelder auf die nächste Veranstaltung gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückgezahlt.


2. Verpflegung
Das Welcome Barbecue am Freitagabend sowie das Gala-Dinner am Samstagabend (inkl. Wasser) sind für 2 Personen inklusive. Sollten Sie zusätzliche Karten für das Welcome Barbecue oder den Gala-Abend wünschen, geben Sie dies bitte auf der Nennung an.
Sollten Sie eine Mittagsverpflegung wünschen, stehen Ihnen auf dem Veranstaltungsgelände und in der nahen Umgebung zahlreiche gastronomische Möglichkeiten zur Verfügung.
Das Picknicken neben den Fahrzeugen ist für Teilnehmer gestattet. Der Teilnehmer haftet jedoch für die ordnungsgerechte Entsorgung von Essensresten und Müll.


3. An- und Abreise
Bitte reisen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Freitag bis spätestens 22:00 Uhr an und checken Sie direkt nach der Anreise in unserem Teilnehmerbüro vor Ort ein. Dort erhalten Sie Ihre Teilnehmerunterlagen, die Teilnehmergeschenke und wichtige Informationen zum Veranstaltungsablauf. Das Teilnehmerbüro ist ab Freitag, 9:30 Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Teilnehmerbüros wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro im Mittelbau des Schlosses.
Die Abreise erfolgt am Sonntag frühestens ab 18:00 Uhr, vor 18:00 Uhr sind die Tore wegen der Siegerehrung geschlossen und die Ausfahrt ist nicht möglich. Die Abreise muss bis Montag 18:00 Uhr abgeschlossen sein.,


4. Haftung
Sie lieben Ihr Fahrzeug, dessen Sicherheit Sie in unsere Hände legen – dieser hohen Verantwortung sind wir uns bewusst. Wir treffen daher zahlreiche Vorkehrungen um Ihre Schätze vor Beschädigungen, Diebstahl und Wettereinflüsse bestmöglich zu schützen. Trotz unseres umfangreichen Sicherheitskonzeptes können wir jedoch außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für angebrachte Aufkleber an der Scheibe sowie das Feuerwerk am Freitagabend, das wir zum Schutz der im Park aufgestellten Fahrzeuge durch eine Fachfirma professionell durchführen lassen.
Die Teilnehmer und Begleitungen nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und übernehmen die volle zivil- und straf-rechtliche Verantwortung für von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Fahrzeug verursachte Schäden.
Es besteht eine Veranstalterhaftpflicht, jedoch sind teilnehmende Fahrzeuge nicht versichert.


5. Aufstellung der Fahrzeuge im Park
Die Platzierung der Fahrzeuge im Park erfolgt nach Baujahr bzw. Klasse durch die Organisation. Diese geordnete Aufstellung charakterisiert unsere Veranstaltung und wird von Besuchern und Jury geschätzt. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine Platzierung des Fahrzeugs nach Ihren Wünschen (z.B. wegen Nähe zu befreundeten Teilnehmern o.Ä.) nur in Ausnahmefällen und nur im Vorfeld der Veranstaltung nach Rücksprache möglich ist. Ein Verlassen oder Wechseln des Stellplatzes ohne Zustimmung des Veranstalters Johannes Hübner ist untersagt und führt zum Ausschluss aus der Wertung.


6. Concours-Teilnahme
Den Anweisungen der Helfer und Organisationsteams Folge zu leisten.
Teilnehmende Fahrzeuge sollten technisch einwandfrei und keinen Ölverlust aufweisen. Der Veranstalter stellt trotzdem geeignete Ölwannen zur Verfügung, die nach der Veranstaltung durch den Teilnehmer zurückgegeben werden müssen. Während der Veranstaltung darf im Schlosspark nur zur An- und Abreise oder mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gefahren werden. Im gesamten Schlosspark gilt Schrittgeschwindigkeit und die StVO. Jegliche Werbung an den Fahrzeugen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Zuwiderhandlungen kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zu Hausverboten führen.
Falschaussagen bei den Fahrzeugdaten können zum Ausschluss aus der Wertung und zur nachträglichen Aberkennung von Preisen führen.


7. Sicherung des Fahrzeugs gegen Witterung
Sollte Ihr Fahrzeug bauartbedingt bei Regen abgedeckt werden müssen, bringen Sie bitte eine geeignete Plane mit. Sie können diese in Absprache mit unseren Helfern in den einzelnen Segmenten entweder erreichbar bei/im Fahrzeug oder bei uns im Organisationsbüro deponieren. Unsere Helfer werden im Regenfall beim Abdecken unterstützen, bitte beachten Sie jedoch, dass für etwaige Schäden keine Haftung übernommen wird.


8. Fahrzeugbilder, Film- und Fotoaufnahmen
Während der Veranstaltung sind zahlreiche Pressevertreter und Hobbyfotografen anwesend, die Fahrzeuge, Teilnehmer und Besucher fotografieren und filmen. Mit der Nennung des Fahrzeugs bzw. dem Lösen der Eintrittskarte erklären sich Teilnehmer und Besucher mit einer Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden, es bestehen keine Entgelt-Ansprüche gegenüber den verwendenden Medien.
Der Teilnehmer und seine Begleitung erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter während der Classic-Gala Schwetzingen Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die ihre Personen, Stimmen darstellen/wiedergeben, erstellt. Er räumt dem Veranstalter sowie den mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen honorarfrei das zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese Aufnahmen zum Zweck der Berichterstattung über oder Werbung für die Classic-Gala Schwetzingen zu verwenden. Mit den Aufnahmen dürfen der Veranstalter und die mit ihm verbundenen Unternehmen auch räumlich und zeitlich unbefristet für ihre anderen Leistungen werben. Er ist zudem berechtigt, die Aufnahmen an Partner der Classic-Gala Schwetzingen weiterzugeben und diesen das räumlich und zeitlich unbefristete Recht einzuräumen, mit diesen Aufnahmen für sich und ihre Leistungen zu werben.
Dem Veranstalter übergebene Bilder müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen vom Veranstalter genutzt werden.


9. Datenschutz/Werbung
Der Teilnehmer erklärt, dass er sich über die Freiwilligkeit der Erhebung seiner Adressdaten informiert ist und der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zustimmt. Die erfassten (persönlichen) Daten dürfen unter Beachtung der DSGVO bearbeitet werden. Ebenso stimmt er der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Partner der Classic-Gala Schwetzingen zu. Mit dem Absenden dieser Nennung erkennt er die Bedingungen der Ausschreibung an.